Anerkennung der Fort- und Weiterbildungen / Zertifizierung
Die Fortbildungen erfüllen inhaltlich und zeitlich die Anforderungen der Verordnung über Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ZMediatAusbV).
Hinweis für Mediatoren, die in Österreich als Eingetragene Mediatoren beim Bundesministerium für Justiz gelistet sind:
Die Fortbildungen erfüllen thematisch und inhaltlich die Anforderungen der notwendigen Fortbildungsmaßnahmen nach
§ 20 ZivMediatG im Umfang der jeweiligen Seminarstunden (Präsenzzeiten). Im Anschluß an die Fortbildung wird eine Bestätigung erstellt, die den formalen Anforderungen nach § 20 ZivMediatG entspricht.
Hinweis für Fachanwälte:
Einzelne Kurse sind geeignet als Fortbildungen i.S.d. § 15 FAO für Fachanwälte für Familienrecht bzw. Erbrecht. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Hinweis für Therapeuten und Ärzte:
Einzelne Kurse sind geeignet, als Fortbildungen anerkannt zu werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Kammer.