Supervision/Intervision in der Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“

Supervision/Praxisreflektion und -vertiefung in der Ausbildung

Bestandteil der Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“ sind 14 Zeitstunden Supervision (2 Tage). Die Termine werden – sofern sie nicht bereits auf der Webseite veröffentlicht sind – am Anfang der Ausbildung rechtzeitig mitgeteilt.

Ziel ist es, alle in der Praxis auftauchenden Fragen zu beantworten. Die Kursteilnehmer werden auf diese Weise unterstützt, die in der Ausbildung erworbenen Techniken auf ihre eigenen Fällen anzuwenden.

Einzelsupervision in der Ausbildung

Für alle, die die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ nach der ZMediatAusbV seit 1. September 2017 führen wollen, gehört mindestens eine Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation verpflichtend zur Ausbildung. In diesem Zusammenhang besteht eine Frist von einem Jahr nach Abschluss/Vollendung der Ausbildung (120 Stunden).

Die Einzelsupervision wird nach Zeitstunden abgerechnet. Wir bieten die Supervision für Mediatoren, die die Ausbildung am IMS absolviert haben, zu einem ermäßigten Stundensatz von derzeit 120 EUR/Std. (60 Min.) an (nach § 4 Nr. 22 a UStG umsatzsteuerfrei).

Intervisionen

Ziel der Intervisionen (kollegiale Fallbesprechungen) ist es, das in den einzelnen Modulen erlernte Wissen im kollegialen Austausch zu vertiefen. Außerdem geht es darum, dass sich die Kursteilnehmer ein über das eigene Berufsfeld hinausgehendes Netzwerk aufbauen. Termine und Treffpunkte für die Intervisionen werden von den Teilnehmer(inne)n in eigener Regie festgelegt.

Zur Anmeldung

für die mediationsanaloge Supervisionsausbildung 2024 (ab Februar 2024, 5 Module, 120 Zeitstunden, inkl. Intervision).