Übersicht der IMS Fort- und Weiterbildungsangebote

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Themen zur Fort- und Weiterbildung. Bitte informieren Sie sich auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung oder in Form einer Übersicht unter Fort- und Weiterbildungsterminen, wann diese stattfinden.

Nach der Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“ besteht oft der Wunsch Fortbildungsangebote zu ergänzenden oder vertiefenden Themen oder auch zur Auffrischung zu erhalten. Dem wollen wir gern nachkommen.

Darüber hinaus erwartet das Mediationsgesetz mit der dazugehörigen Rechtsverordnung sowie der Europäische Verhaltenskodex für Mediation regelmäßige Fort- und Weiterbildung der MediatorInnen – sog. Fortbildungsverpflichtung für den „Zertifizierten Mediator“ (40 Stunden in 4 Jahren).

Für MediatorInenn mit abgeschlossener Grundausbildung, die den Wunsch nach dem Titel QVM-MediatorIn und/oder nach einer Mitgliedschaft bzw. Anerkennung/Lizensierung bei einem der Mediationsverbände BAFM (Mediator BAFM), BM (Mediator BM) oder BMWA haben, bietet das IMS Spezialisierungen in Familien- und Wirtschaftsmediation an. Voraussetzung für die Anerkennung/Lizensierung bei einem der Mediationsverbände BAFM, BM oder BMWA sind insgesamt 200 Ausbildungsstunden (120 Ausbildung + 80 weitere Stunden Fortbildung).

Eine solche Spezialisierung wird derzeit in Dresden angeboten in Form eines Aufbaukurs-Gesamtpakets von 3 Seminar-Modulen (VII – IX) à 3 Tage plus 3 Supervisionstagen (81 Stunden).

In München können diese 81 Stunden derzeit im Baukastensystem erworben werden durch Teilnahme an 60 Stunden mit einem * versehener Fortbildungen (s. nebenstehende Liste) plus 3 Supervisionstage (s. Rubrik Supervision).

Darüber hinaus bietet das IMS eine sehr attraktive Aus- bzw. Weiterbildung zur SupervisorIn (Mediationsanaloge Supervision) an.

Die Voraussetzung für die Teilnahme an sämtlichen Weiterbildungsangeboten ist eine abgeschlossene Mediationsausbildung (120 Std.)

Prinzipiell können wir Ihnen alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote unseres Institutes auch als Inhouse-Veranstaltung anbieten. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn diese Möglichkeit Ihr Interesse geweckt hat.

Hinweis für Fachanwälte:
Einige unserer Fort- und Weiterbildungen sind i.S.d. § 15 FAO für Fachanwälte für Familienrecht bzw. Erbrecht geeignet. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.“