Fördermöglichkeiten
1. Förderung von Beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch die Sächsische Aufbaubank (SAB)
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, Selbstständige und Unternehmen bis 500 Mitarbeiter mit (Wohn-) Sitz in Sachsen
Was wird gefördert?
Individuell berufsbezogene Weiterbildung bzw. betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen
Weiterbildungen mit Gesamtkosten von mindestens 700 Euro
In welcher Höhe wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent – maximal 4.500 Euro
Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Freistaates Sachsen wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 keine Mittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung gestellt. Die Förderung bleibt daher ausgesetzt.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Informationen zur Förderung, Antragstellung und den Antrag selbst finden Sie auf der Website der SAB für PRIVATPERSONEN und für UNTERNEHMEN/SELBSTSTÄNDIGE.
2. KOMPASS
Wer wird gefördert?
Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
Was wird gefördert?
Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen Art der Qualifizierung ist abhängig vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen
In welcher Höhe wird gefördert?
Der finanzielle Zuschuss beträgt maximal 4.500 Euro.
