Supervision


1. Weiterbildung in „Mediationsanaloger Supervision“

1.1 Inhalte/Schwerpunkte der Module und Methodik

Inhalte/Schwerpunkte

  • Modul 1 (3 Tage): Struktur und Elemente des Supervisions-/Arbeitsprozesses (Überblick); aufgabenorientiertes Interview mit Erhebung relevanter Daten; Entwicklung der Fragestellung; Entwicklung von Hypothesen und Optionen; Erarbeitung einer konkreten Handlungsorientierung; Supervision von biographischen Fallen

  • Modul 2 (3 Tage): Besonderheiten der Teamsupervision; Visualisierung, Arbeiten mit Assoziationen und Bildern in der Supervision; „Blitzlicht“ in der Supervision; Supervision zur Rollenklärung des Supervisanden

  • Modul 3 (3 Tage): Supervision von juristischer Arbeit; Umgang mit Fällen, in denen wirtschaftliche Fragen zentral sind; Umformulierung der Hypothesen der Supervisanden in mediationskonforme Hypothesen; „Reflekting Team“ und dessen Auswertung in der Supervision; Besonderheiten der Einzelsupervision

  • Modul 4 (3 Tage): (System-)Aufstellungen und deren Auswertung; Besonderheiten der Supervision von Fällen mit beziehungsdynamischem Schwerpunkt; Supervision von Fällen, in denen Kinder im Zentrum des Konfliktes stehen

  • Modul 5 (3 Tage): Ausgewählte Prozessforschung für die Praxis der Supervision: unausgeglichene Trennungsmotivation; Konfliktniveau; erste (dominante) Problemdefinition; finanzieller Sachverstand; reflektierende und explorierende Strategien; Caucus. Typische Konfliktlagen von MediatorInnen. Supervisorisches Rollenspiel.

Methoden

 

Theorie-Input; Demonstrationen; Training und Coaching; Selbsterfahrung

 

Den Teilnehmern werden – aufbauend auf die Mediationsausbildung – die umfangreichen Theorien zur mediationsanalogen Supervision vermittelt sowie die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen diese wiederum basieren.

 

Der Schwerpunkt der Supervisionsausbildung liegt auf einer praxisorientierten Wissensvermittlung in Form von praktischen Übungen realer Supervisionsfälle. Dies erfolgt in der Weise, dass alle Teilnehmer aus ihrer beruflichen Praxis Fallbeispiele als Supervisanden vorstellen, die durch andere Teilnehmer supervidiert werden. Diese Übungen werden gemeinsam mit den Trainern intensiv vor- und nachbereitet und auch begleitet. Darüber hinaus erfolgen auch Demonstrationen der Supervisionspraxis durch die Trainer.

 

Es werden Ausbildungsunterlagen sowie weiterführende Literaturhinweise für das Selbststudium zur Verfügung gestellt.

 

Die Ausbildung wird von einer erfahrenen Ausbilderin geleitet. Dazu wird in jedem Modul ein(e) zweite(r) AusbilderIn einen neuen Schwerpunkt setzen. Jedes Modul wir so durchgehend von zwei TrainerInnen geleitet, um so ein intensives Training für alle TeilnehmerInnen zu sichern.

1.2 Termine / Ort / Trainer

2026 in Dresden und München

 

  • Modul 1  Do – Sa, 05. – 07. November 2026 in Dresden (Susan Rudolph & Torsten Steglich)

  • Modul 2  Mi – Fr, 09. – 11. Dezember 2026 in Dresden (Susan Rudolph & Burkhart Sauer)

  • Modul 3  Do – Sa, 21. – 23. Januar 2027 in München (Susan Rudolph & Bianca Winograd)

  • Modul 4  Do – Sa, 18. – 20. März 2027 in Dresden (Susan Rudolph & Burkhart Sauer)

  • Modul 5  Do – Sa, 15. – 17. April 2027 in München (Susan Rudolph & Dr. Florian Pilger)

 

Ort: Die Module in Dresden werden in den Räumen des IMS stattfinden: Straße des 17. Juni, 01279 Dresden.

 

Die Module in München finden in den Räumen des BALU statt: Zenettistraße 20, 80337 München.

 

Diese Ausbildung wird geleitet von Susan Rudolph.

 

Bitte beachten Sie, dass sich in der Zusammensetzung der Trainerteams noch Änderungen ergeben können.

 

Weitere Informationen erhalten Sie gerne in der Geschäftsstelle Dresden:

1.3 Kosten

5 Module à 3 Tage (100 Stunden Präsenzausbildung, sowie 20 Zeitstunden Intervision)

 

  • 5.490 €

 

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen direkt:

 

Der Lehrgangspreis ist nach § 4 Nr. 22 a UStG umsatzsteuerfrei.

 

Es fallen keine Tagungspauschalen an. Tagungsgetränke sowie Obst und Kekse werden bereitgestellt. Ein Bistro zur Mittagsversorgung (nicht im Preis inkludiert) ist auf dem Gelände vorhanden.

 

Teilnahme-Voraussetzung für die Teilnahme an der Supervisionsausbildung:

  • Berufserfahrung im Umgang mit Konflikten

  • abgeschlossene Mediationsausbildung

 


2. Supervision in der Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“

Supervision/Praxisreflektion und -vertiefung in der Ausbildung

 

Bestandteil der Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“ sind 14 Zeitstunden Supervision (2 Tage). Die Termine werden – sofern sie nicht bereits auf der Webseite veröffentlicht sind – am Anfang der Ausbildung rechtzeitig mitgeteilt.

 

Ziel ist es, alle in der Praxis auftauchenden Fragen zu beantworten. Die Kursteilnehmer werden auf diese Weise unterstützt, die in der Ausbildung erworbenen Techniken auf ihre eigenen Fälle anzuwenden.

 

Einzelsupervision in der Ausbildung

Für alle, die die Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ nach der ZMediatAusbV seit 1. September 2017 führen wollen, gehört mindestens eine Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation verpflichtend zur Ausbildung. In diesem Zusammenhang besteht eine Frist von einem Jahr nach Abschluss/Vollendung der Ausbildung (120 Stunden).

 

Die Einzelsupervision wird nach Zeitstunden abgerechnet. Wir bieten die Supervision für Mediatoren, die die Ausbildung am IMS absolviert haben, zu einem ermäßigten Stundensatz von derzeit 120 EUR/Std. (60 Min.) an (nach § 4 Nr. 22 a UStG umsatzsteuerfrei).

 

Intervisionen

Ziel der Intervisionen (kollegiale Fallbesprechungen) ist es, dass in den einzelnen Modulen erlernte Wissen im kollegialen Austausch zu vertiefen. Außerdem geht es darum, dass sich die Kursteilnehmer ein über das eigene Berufsfeld hinausgehendes Netzwerk aufbauen. Termine und Treffpunkte für die Intervisionen werden von den TeilnehmerInnen in eigener Regie festgelegt.


3. Supervision als Bestandteil der Mediationspraxis

Supervision als Möglichkeit der Reflexion beruflichen Handelns zählt mittlerweile zum Standard in vielen Bereichen der beratenden und heilenden Berufe und zunehmend auch im juristischen Bereich.


Alle deutschen Mediatoren-Dachverbände sowie die Europäische Charta für die Ausbildung von Mediatoren sehen Supervision sowohl während als auch nach der Ausbildung als Kriterium für eine Zertifizierung vor.


Supervision für MediatorInnen
Herzlich willkommen sind alle praktizierenden MediatorInnen und Güterichter unabhängig vom Tätigkeitsfeld.
Wir freuen uns, wenn Sie mit Fragen aus ihrer mediatorischen Praxis oder Anliegen in Bezug auf Ihre Mediationsfälle diese Art der Supervision nutzen. Alle Anwesenden sind dabei über das Arbeiten mit Resonanzen beteiligt und lernen mit.